- Gesetze und Vorschriften
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Da es unzählige verschiedene Maschinen gibt und es unmöglich ist, die genauen technischen Anforderungen für jede einzelne Maschine zu bestimmen, hat die Europäische Union hierfür eine globale Gesetzgebung erarbeitet: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. 2006/42/EG.
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Vorschriften sind in der Form von Leistungsvorschriften abgefasst. Zur Umsetzung dieser Vorschriften wurden einheitliche Normen ausgearbeitet.
Für Entwickler, Hersteller, Bediener und Betreiber einer Maschine ist es wichtig, diese Normen einzuhalten, um den Nachweis der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften der Maschinenrichtlinie erfüllen zu können.
Unterschiedliche Sicherheitsstandards
Die einheitlichen Normen sind in drei verschiedene Kategorien unterteilt: A-Normen, B-Normen und C-Normen.
A-normen sind Rahmennormen und betreffen die grundlegenden sicherheitstechnischen Voraussetzungen an der Maschine (EN ISO 12100).
B-normen
sind Basisnormen für die sicherheitstechnischen Bereiche oder Sicherheitseinrichtungen einer Maschine. Hierbei wird zwischen zwei unterschiedlichen B-Normen unterschieden:
- B1-normen betreffen die sicherheitstechnischen Aspekte
- B2-normen betreffen die Sicherheitsvorrichtungen
C-normen betreffen die Maschinensicherheit für einen bestimmten Maschinentyp oder eine bestimmte Maschinenbaugruppe.

Maßgebliche B-Normen für die Maschinensicherheit
Diese Sicherheitsnormen betreffen die sicherheitstechnischen Aspekte und Schutzvorrichtungen einer Maschine.
EN 62061:2021
Funktionssicherheit elektrischer, elektrotechnischer und programmierbarer Systeme
EN-ISO 14118:2018
Verhinderung des unerwarteten (Wieder-)Starts von Maschinen.