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ISO Markierung

ISO 13857:2019

ISO 13857 Sicherheitsabstände um Gefahrenzonen, wie das berühren der Gliedmaßen, auszuschließen

ISO 13857:2019 beschreibt die Anforderungen der Sicherheitsabstände an industriellen und nicht-industriellen Maschinen, um das berühren von Gliedmaßen in Gefahrenzonen ausschließen.

Die in diesem Dokument behandelten Sicherheitsabstände sind bei der Verwendung von physischen Barrieren wie Schutzzäunen anwendbar. Die ISO-Norm 13857:2019 gibt auch Auskunft darüber, welcher Abstand angemessen ist, um zu verhindern, dass die Beine in den Gefahrenbereich gelangen. Die Norm gilt für Personen ab einem Alter von 14 Jahren (ca. 1400 mm Länge). Sie gilt auch für die oberen Gliedmaßen von Kindern, die 3 Jahre und älter sind (ca. 900 mm Länge).

Übergreifen von Sicherheitsstrukturen Tabelle 2 (in mm)

Sicherheitsabstände zur Gefahr,
wobei die Höhe der Gefahr
und die Höhe des Schutzzauns
zu berücksichtigen sind.

Erreichen bei eingeschränkter Bewegung Tabelle 3 (in mm)

Beispiele für Grundbewegungen und die entsprechenden Sicherheitsabstände, wenn ein Durchgreifen durch den Zaun möglich ist. Abgesicherte Konstruktionen, die niedriger als 1400 mm sind, sollten nicht ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verwendet werden. A = Der Bewegungsbereich des Arms. Sr = Der radiale Sicherheitsabstand

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Sicherheitsabstände nach ISO 13857, um zu verhindern, dass gefährliche Bereiche erreicht werden

Erreichen durch Öffnungen Tabelle 4 (in mm)

Sicherheitsabstände zur Gefahr, wobei die
Form der Öffnung und die Art der Gliedmaßen berücksichtigt werden.

1) Wenn die Schlitzöffnung ≤ 65 mm ist, wirkt der Daumen als Anschlag
und der Sicherheitsabstand kann auf 200 mm verringert werden.

Behinderung des freien Zugangs durch untere Gliedmaßen Tabelle 7 (in mm)

Sicherheitsabstände, um zu verhindern, dass Beine und Füße gefährliche Teile der Maschine erreichen.

Die Werte in der Tabelle gelten unabhängig von der Verwendung von Kleidung und/oder Schuhwerk.

Öffnungen von e> 180 mm, quadratische und runde Öffnungen von e> 240 mm ermöglichen den Zugang zum ganzen Körper. Dies bedeutet,
dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen.

Berücksichtigung des "Ganzkörperzugangs"

Sowohl trennende Schutzeinrichtungen mit einer Schlitzöffnung von e> 180 mm als auch quadratische oder runde Öffnungen von e> 240 mm dürfen nicht ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen betrieben werden, da sie einen Ganzkörperzugang ermöglichen.

Schutzeinrichtungen, die niedriger als 1.400 mm sind, dürfen nicht ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen betrieben werden.
Es muss immer mit einem Ganzkörperzugang gerechnet werden, es besteht immer die Möglichkeit, dass jemand versucht, über die Konstruktion zu klettern oder unter ihr hindurch zu kriechen.